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Änderung der Verordnung über die Studiengebühren an der Zürcher Fachhochschule
Alle Studierenden der Zürcher Fachhochschule sollen neu Zugang zu den Angeboten des Akademischen Sportverbands Zürich haben. Dafür wird eine Semestergebühr von 25 Franken erhoben. Der Regierungsrat ändert dazu die Verordnung über die Studiengebühren.

Die Studierenden der Universität Zürich (UZH) und der Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH) haben seit Jahren die Möglichkeit, die Einrichtungen und das Angebot des Akademischen Sportverbands Zürich (ASVZ) zu nutzen. Der ASVZ hat den Zweck, den Sport für Studierende und Angehörige von Hochschulen im Raum Zürich zu fördern. Ab Frühlingssemester 2010 erhalten alle Studierenden der staatlichen Hochschulen der Zürcher Fachhochschule (ZFH) gleich wie die Studierenden von UZH und ETH Zugang zum Sportangebot des ASVZ. Auch die Studierenden der ZFH sollen dafür mit der Bezahlung der Semestergebühr obligatorisch eine Gebühr von 25 Franken pro Semester entrichten. Der Regierungsrat hat die Verordnung über die Studiengebühren an der Zürcher Fachhochschule entsprechend geändert.

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(Medienmitteilung des Regierungsrates vom 22.1.2010)
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