Der Bildungsrat beschäftigt sich primär mit pädagogischen Fragen aus den Bereichen Volksschulen, Mittelschulen und Berufsschulen, indem er die Lehrpläne und Reglemente erlässt und für die Koordination zwischen diesen Bildungsstufen sorgt.
Der Bildungsrat fördert das Bildungswesen und koordiniert zwischen den Bildungsbereichen. Er nimmt zu wesentlichen bildungspolitischen Fragen Stellung, sorgt für eine umfassende Information der Öffentlichkeit und erstattet über seine Tätigkeit Bericht. Die Entscheidungskompetenzen des Bildungsrates in den einzelnen Bildungsbereichen werden durch die weiteren das Bildungswesen betreffenden Gesetze geregelt. (Bildungsgesetz vom 1. Juli 2002, § 21)
Der Bildungsrat besteht aus neun Mitgliedern. Es gehören ihm an: Von Amtes wegen das für die Bildung zuständige Mitglied des Regierungsrates, durch den Kantonsrat auf Antrag des Regierungsrates gewählte Persönlichkeiten aus den Bereichen Bildung, Wirtschaft, Kultur, Wissenschaft und Sozialwesen, davon je eine Vertretung aus der Lehrerschaft der Volksschule, der Mittelschulen und der Berufsschulen. Den Vorsitz führt die Regierungsrätin beziehungsweise der Regierungsrat. Die Amtsdauer der gewählten Mitglieder des Bildungsrates beträgt vier Jahre. Wiederwahl ist zweimal möglich. Zu den Sitzungen können Vertretungen von Institutionen und Organisationen des Bildungswesens mit beratender Stimme beigezogen werden. (Bildungsgesetz vom 1. Juli 2002, § 22)